Maßgeblich ist und bleibt immer die veröffentlichte Gebührenordnung des Betriebs!
Davon abweichende Guthabenberechnungen und ggf. erforderliche Guthabenkorrekturen im Buchungssystem
sind unverzüglich mit dem Betrieb zu klären.
Die Fairness gegenüber dem Betrieb und den anderen Teilnehmern gebietet, dass dieses Buchungssystem nicht
missbräuchlich verwendet wird, also z. B. Termine nicht unnötig blockiert und ausstehende Zahlungen zügig beglichen
werden. Bei Verstoß können Zugänge gesperrt werden.
Als Eltern entscheiden Sie, ob Sie Ihren Kindern die Zugangsdaten übergeben, damit diese selbst
Termine und Karten buchen können, oder ob Sie dies für Ihre Kinder tun. Falls Sie Ihre Kinder buchen lassen, gibt
es verschiedene Möglichkeiten, das Risiko von Fehlkäufen zu begrenzen (z. B. zusätzliche Eltern-Mail zur Info, Eltern-Passwort
für Käufe, monatliches Budget, eingeschränkte Zahlungsarten u.a.) - informieren Sie sich hierzu bitte im Betrieb.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Buchungen Ihrer Kinder haften. Wenn Sie mit Kartenkäufen Ihrer Kinder nicht einverstanden sind,
wenden Sie sich bitte schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, an den Betrieb. Bereits
absolvierte oder nicht mehr stornierbare Teilnahmen können nicht erstattet werden.
Mit der Anmeldung und der Nutzung dieses Buchungssystems erklären Sie sich mit
den Nutzungsbedingungen und mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend der Datenschutzerklärung, die Sie
jederzeit im System über den Link "Datenschutz" in der Fußzeile jeder Seite einsehen können, einverstanden.
Sie können über den verantwortlichen Betrieb jederzeit eine Löschung Ihrer Daten verlangen. Eine Teilnahme an den vom
Betrieb über das Buchungssystem angebotenen Leistungen ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterhof Kempf
§ 1 Allgemeines
Das Betreten der Anlage, das Reiten und der Umgang mit Pferden geschehen auf eigene Gefahr.
Im Umgang mit den Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur Als Fluchttier heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Größe und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken. Die Tiere reagieren auf äußere Reize, ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde ist daher unentbehrlich.
Das Pferd kann durch Schütteln, Schnappen, Tritte oder schnelle Bewegungen reagieren, die zu schweren Verletzungen führen können. Das Sitzen auf dem Pferd erfordert eine gute Balance. Bei Außerachtlassen dieser Balance ist ein Herunterfallen möglich.
§ 2 Verhaltensregeln
Zur Reitstunde mindestens 30 Minuten für Vor- und mindestens 15 Minuten für Nachbereitung einplanen.
Verhalten Sie sich ruhig und achten Sie darauf, die Pferde nicht zu verängstigen oder unruhig zu machen. Regenschirme sind verboten.
Betreten Sie das Paddock und den Stall nur nach Aufforderung.
Das Füttern der Pferde ist untersagt. Mitbringsel können an der Futtertonne abgelegt werden. Kein Brot/Brötchen.
Die zur Verfügung gestellte, teils sehr hochwertige Ausrüstung ist stets mit größter Sorgfalt zu behandeln und zu pflegen, Beschädigungen sofort melden.
Mitgebrachten Müll wieder mitnehmen und selbst entsorgen.
Halfter immer schließen und Pferde nur am Sicherheitsbändchen anbinden.
Putzplatz vor dem Anbinden frei räumen und sauber halten. Putzkisten und Ähnliches bleibt in der Scheune.
Gepäck an die Seite stellen. Scheunendurchfahrt muss frei bleiben.
Vor dem Reiten ausreichend Trinken und ggf. die Toilette besuchen. Das Trinken während des Reitens ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Helm und ggf. Schutzweste, Handschuhe etc. vor dem Auftrensen anziehen. Ein aufgetrenstes Pferd wird am Zügel gehalten und niemals angebunden.
Jacke vor dem Aufsteigen schließen oder ausziehen. Das Wechseln der Kleidung auf dem Pferd ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Sattelgurt immer zuerst ins erste Loch, danach mehrfach schrittweise nachgurten.
Beim Springunterricht 15 Minuten vorher und nachher zusätzlich zum Auf- und Abbau einplanen.
Zum Springen eingeteilte Lehrpferde tragen Martingal sowie Gamaschen und Springglocken.
Vor Verlassen des Platzes Hufe auskratzen.
Ausrüstung nach dem Reiten säubern (Gebiss), einfetten und ordentlich aufräumen.
Schweißspuren am Pferd mit dem Striegel entfernen.
Behandeln Sie die Tiere respektvoll.
Fragen Sie im Zweifel um Hilfe.
Den Anweisungen der Unterrichtenden und der Betreiberin ist Folge zu leisten
Mit Vertragsabschluss erklärt der Reiter (und/oder dessen Erziehungsberechtigte), diese Risiken zu kennen und sich entsprechend verantwortlich zu verhalten.
§ 3 Ausrüstung
Aus Sicherheitsgründen und für einen optimalen Lernerfolg achten sie bitte auf die richtige Kleidung und Ausrüstung.
passender Sturzhelm
lange Hose
feste, geschlossene, überknöchelhohe Schuhe mit kleinem Absatz
Weiter wird das Tragen von Handschuhen und einer Schutzweste empfohlen.
Hilfsmittel wie Gerte und Sporen selbst anschaffen, in Rücksprache mit dem Trainer .
§ 4 Reitbetrieb
Reitenlernen ist ein lebenslanger Prozess. Aus Liebe zum Pferd sollte jeder der mit einem Pferd umgeht stets bestrebt sein, seine Handlungen zu verbessern.
Longe: Für alle Reitanfänger ab ca 8 Jahre; Einzelunterricht, Putzen, Satteln, Sitz und Gleichgewichtschulung, Leichttraben, beginnende Hilfengebung
Ponyclub-Gruppe: 4 bis 10 Jahre, 60 Minuten, 4 - 6 Teilnehmer, Putzen, Satteln, Führen und geführtes Reiten in Schritt und Trab. Jeder Reiter benötigt einen Helfer, im Idealfall ein Elternteil, der mit eingewiesen wird.
Gruppe: ab ca. 8 Jahre, sicheres Leichttraben und Zügelführung, 4 - 6 Teilnehmer, Abteilungsreiten in der Gruppe in Schritt und Trab, je nach Fortschritt auch Galopp, Ausritte im Schritt, Geschicklichkeitsübungen u.v.m.
Gruppe Fortgeschrittene/Erwachsene: 4 - 6 Teilnehmer, Dressurmäßiges Reiten, Stangenarbeit, Sitzschulung
Springunterricht, Einzelunterricht, Longierunterricht vgl. Wochenpan und nach Absprache
Die Entscheidung, welches Pferd und welcher Reitlehrer zum Einsatz kommen, obliegt einzig der Betreiberin. Ein Pferdetausch ist unter Umständen nach Absprache möglich. Bitte beachten Sie aber, dass manche Pferde weiterführendere reiterliche Kenntnisse erfordern als andere. Um die Pferde körperlich und geistig fit zu erhalten, ist es notwendig, dass sie möglichst im gleichen Ausmaß und durch die passenden Reiter ausgelastet werden. Deshalb ist nicht immer das Wunschpferd frei. Jedes Pferd besitzt durch seinen eigenen, einzigartigen Charakter die Fähigkeiten Sie oder Ihr Kind reiterlich und in seiner Persönlichkeitsbildung voranzubringen.
§ 5 Buchung und Bezahlung
Der Reitunterricht findet stets auf dem Reitplatz oder im umliegenden Ausreitgelände und bei jedem Wetter statt!
Um am Reitunterrich teilnehmen zu können, müssen Sie in unserem Reittbuch registriert sein. reiterhof-kempf.reitbuch.com
Preise finden sie unter reiterhof-kempf.de
Mögliche Termine finden sie im Wochenplan und unter Kursangebot.
Bezahlung erfolgt über Überweisung auf das Konto mit der IBAN DE15793501010021719489
Achtung. Keine Rückzahlung möglich.
Mit der Registrierungsmail erhalten Sie Ihren Anmeldebogen mit den von Ihnen angegebenen Daten. Wenn Sie diesen Ausdrucken, unterschreiben und mit zukommen lassen, kann ich Ihren Status von "gast" auf "aktiv" ändern.
Sind Sie "aktiv" können Sie unter "mein konto" Guthaben bestellen. Nach Überweisung, könne Sie dann im Wochenplan selbst Trainingseinheiten buchen.
Eine gebuchte Leistung kann ausdrücklich nur bis 24 Stunden (Uhrzeit beachten!) vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden.
Die Stornofrist von 24 Stunden gilt insbesondere auch bei plötzlich auftretender Krankheit, Unpässlichkeit, Wetterumschwung, Zeitnot o. ä., da das Pferd und der Termin für den Teilnehmer freigehalten wurden und kurzfristig nicht neu besetzt werden können.
§ 6 Monatsverträge
Die wöchentlichen Gruppenstunden (außer Springen) werden ab 1.9.22 über Monatsbeiträge abgerechnet. Die einzelne Abrechnung 25€/pro Stunde ist aber nach wie vor möglich.
Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre 55€ pro Monat, Erwachsene 61€ pro Monat
Zahlung erfolgt 12 Monate pro Jahr, also auch in Monaten in denen kein Gruppenunterricht stattfindet. (Die Pferde freuen sich aber auch in der unterrichtsfreien Zeit über angemeldeten Besuch.)
Die Beitragszahlung berechtigt an einem festen Termin (Stammplatz) pro Unterrichtswoche teilzunehmen. (2x wöchentlich bitte Rücksprache halten)
In den Ferien, an Feiertagen und in den ersten 4 Januarwochen findet kein Gruppenunterricht statt.
Entfallene Feiertage werden in der unterrichtsfreien Zeit oder an Sonntagen nachgeholt.
Da der Betrag über ein ganzes Jahr kalkuliert ist besteht eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
Für Reiter, die schon wissen, dass sie nicht so lange dabei bleiben werden, gibt es die Möglichkeit eines Kurzvertrags über drei Monate, 70€ pro Monat, Stammplatz verfällt bei Nichtverlängerung.
Wird ein Termin früher als 24 Stunden zuvor storniert, kann er innerhalb der folgenden vier Wochen nachgeholt werden, falls ein geeigneter Termin in einer anderen Gruppe frei wird. Achtung. Einbuchen von Nachholstunden ist immer nur für die jeweils kommende Woche möglich.
Schriftliche Kündigung ist, nach Ablauf der Mindestlaufzeit, zu jedem Monatsende, vier Wochen im Voraus möglich. Stammplatz verfällt bei Kündigung.
Stammplatzwechsel ist bei Verfügbarkeit nach Absprache möglich.
Bei längerer Krankheit (länger als vier Wochen) kann der Vertrag in Rücksprache ausgesetzt werden.
Abrechnung Sepa-Lastschrift wird ab 1.10.22 möglich sein.
§ 7 Haftungsbeschränkung
Eine Haftung durch die Betreiberin ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Bei den Schulpferden handelt es sich um Nutztiere. Es gilt daher der gesetzliche Haftungsausschluss für Schäden, die von dem Reitpferd verursacht werden.
Außerdem wird ein Haftungsausschluss vereinbart, sofern Anweisungen des Reitlehrers nicht befolgt werden, ein gesteigertes Risiko eingegangen wird oder ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Die Haftung des Reitlehrers wird – soweit gesetzlich möglich – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftungen wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens. Erfasst werden auch solche Ansprüche, welche sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder schuldhaft verursachten Körperschäden, ebenso wenig bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
§8 Schlussbestimmung
Sind einzelne Vertragsteile unwirksam, so berührt dies nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Fortgeltung des Vertrages im Übrigen.