Reitbuch

Reiterhof Kempf

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reiterhof Kempf

§ 1 Allgemeines

  1. Das Betreten der Anlage, das Reiten und der Umgang mit Pferden geschehen auf eigene Gefahr.
  2. Im Umgang mit den Pferden und Reitgegenständen ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur Als Fluchttier heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Größe und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken. Die Tiere reagieren auf äußere Reize, ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Pferde ist daher unentbehrlich.
  3. Das Pferd kann durch Schütteln, Schnappen, Tritte oder schnelle Bewegungen reagieren, die zu schweren Verletzungen führen können. Das Sitzen auf dem Pferd erfordert eine gute Balance. Bei Außerachtlassen dieser Balance ist ein Herunterfallen möglich.

§ 2 Verhaltensregeln

Mit Vertragsabschluss erklärt der Reiter (und/oder dessen Erziehungsberechtigte), diese Risiken zu kennen und sich entsprechend verantwortlich zu verhalten.

§ 3 Ausrüstung

Aus Sicherheitsgründen und für einen optimalen Lernerfolg achten sie bitte auf die richtige Kleidung und Ausrüstung.

§ 4 Reitbetrieb

§ 5 Buchung und Bezahlung

§ 6 Monatsverträge

Die wöchentlichen Gruppenstunden (außer Springen) werden ab 1.9.22 über Monatsbeiträge abgerechnet. Die einzelne Abrechnung 25€/pro Stunde ist aber nach wie vor möglich.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Eine Haftung durch die Betreiberin ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen. Bei den Schulpferden handelt es sich um Nutztiere. Es gilt daher der gesetzliche Haftungsausschluss für Schäden, die von dem Reitpferd verursacht werden.

Außerdem wird ein Haftungsausschluss vereinbart, sofern Anweisungen des Reitlehrers nicht befolgt werden, ein gesteigertes Risiko eingegangen wird oder ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Die Haftung des Reitlehrers wird – soweit gesetzlich möglich – auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Haftungsausschluss erfasst alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verschuldens- und Gefährdungshaftungen wegen arteigenen, tierischen, willkürlichen Verhaltens. Erfasst werden auch solche Ansprüche, welche sonst gegebenenfalls auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung oder schuldhaft verursachten Körperschäden, ebenso wenig bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§8 Schlussbestimmung

Sind einzelne Vertragsteile unwirksam, so berührt dies nach § 306 Abs. 1 BGB nicht Fortgeltung des Vertrages im Übrigen.